Wohnen für Senioren
Wohnen im Alter
Heute sind in Deutschland rund 16,5 Mio. Menschen 60 Jahre und älter. Das sind rund 20% der Bundesbürger. In den nächsten 15 Jahren wird die Zahl der über 60-jährigen um etwa 2 Mio. zunehmen. Bis zum Jahre 2030 wird sich diese Zahl sogar um 50% erhöht haben. Die Prognose ist, dass dann etwa jeder Dritte zu den Senioren zählt (Quelle: Drucksache 13/9750 Deutscher Bundestag). Auf diese Veränderungen in der Gesellschaft bereitet sich die kwg seit langem vor und kann ihren Mietern passende Angebote machen.
Sie suchen eine Wohnung, die speziell auf Ihre Bedürfnisse im Alter abgestimmt ist? In der Sie Ihre Eigenständigkeit behalten und im Bedarfsfall die Hilfe des Pflegedienstes der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Anspruch nehmen können?
Grundsätzlich bieten wir in allen unseren Seniorenwohnanlagen:
Notruftelefon
zum Sonderpreis von mtl. 30,68 € (statt 40,39 €) mit Direktschaltung zum Sozialruf der Arbeiterwohlfahrt
Beratung
Wohnraumanpassungsmaßnahmen
pflegerische Beratung
durch Mitarbeiter der Arbeiterwohlfahrt
Vermittlung
von Pflegedienstleistungen durch die Arbeiterwohlfahrt
Hilfe
in Krisen- und Konfliktsituationen
Kommunikation
kontaktfördernde Aktivitäten
Unsere Angebote im Detail
Allgemeine Leistungen
- altengerechtes Wohnen (z. T. Barrierefreiheit, zusätzliche Stütz- und Haltegriffe im Bad, Öffnungshilfen an der Hauseingangstür u.ä.)
- angemessener Wohnraum zur selbstständigen Lebensführung, auch bei eingeschränkter körperlicher Fähigkeit
- wahlweise Wohnungen mit Bade- oder Duschwanne oder bodengleicher Dusche
- z. T. Platz für eine eigene Waschmaschine in der Wohnung – grundsätzlich jedoch Gemeinschaftswaschküche
- Platz für ein vollwertiges Schlafzimmer
- Platz für ein vollwertiges Wohnzimmer
- z. T. Balkone oder Terrassen
- z. T. Treffpunkte der Hausgemeinschaft im Freien
Zusätzliche Dienstleistungen
- Notruftelefon für 30,68 € (statt 40,39 €)
- Wäscheservice
- Treffpunkte innerhalb des Wohnquartiers, z. B. Gemeinschaftsräume
- Treffpunkte für die Hausgemeinschaft (AWO-Bürgertreff und AWO-Stadtteilcafé)
- Freizeitangebote (Programme der AWO und zusätzliche Veranstaltungen der kwg)
- AWO-Pflegedienst und psychosoziale Betreuung
- Gästewohnungen (nur in Wohnanlagen mit Betreuung)
Dienstleistungen organisieren und finanzieren
- Beratung und Hilfe durch die AWO-Beratungsstellen
- die Kosten einer erforderlichen Betreuung durch Fachkräfte übernimmt u. a. auch das Sozialamt bei Antragstellern mit einem geringen Einkommen (Hilfe zur Pflege)
- Kostenübernahme der Hilfskräfte durch die Pflegeversicherung
- zugelassene Pflegedienste mit Versorgungsvertrag in betreuten Wohnanlagen
Pflegestufe I: bis zu 384,- € mtl.
Pflegestufe II: bis zu 921,- € mtl.
Pflegestufe III: bis zu 1.432,- € mtl. - Finanzierung einer Wohnraumanpassungsmaßnahme bzw. einer Wohnumfeldverbesserung bei Antragstellern mit geringem Einkommen durch das Bundessozialhilfegesetz bzw. auch über das SGB V
- und / oder die Finanzierung einer solchen wohnungsbezogenen Maßnahme gemäß § 40 SGB IX (in Verb. mit der Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes)

